EU-Wahl - Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte

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Beantragung:

Schriftlich (auch per E-Mail, Telefax oder über https://www.meinewahlkarte.at/41305/wahl

    • bis spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag (Mittwoch, 5. Juni 2024)
    • bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 7. Juni 2024, 12 Uhr), wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist

Mündlich (persönlich, nicht telefonisch)

    • bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 7. Juni 2024, 12 Uhr)


Was wird bei der Antragstellung benötigt?

  • Bei mündlicher Antragstellung:
      • Identitätsdokument (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis: Reisepass, Führerschein, Personalausweis)
  • Bei schriftlicher Antragstellung:
      • Angabe der Passnummer
      • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde
  • Bei elektronischer Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur (ID-Austria) werden keine weiteren Dokumente benötigt

Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (zB Ortsabwesenheit, Aufenthalt im Ausland) enthalten muss.

Die Wahlkarten können ab 17. Mai 2024 bei der Gemeinde persönlich abgeholt werden.

30.04.2024 07:50