EU-Energieeffizienz-Richtlinien EED III

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Inventarliste gemäß EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III)

Die Inventarliste nach der dritten EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III) stellt eine systematische Erfassung aller öffentlich zugänglichen Gebäude eines Landes oder einer Gemeinde dar. Sie muss bis spätestens 11. Oktober 2025 erstellt und veröffentlicht werden. Die Liste enthält für jedes Gebäude mit einer konditionierten Nutzfläche von über 250 m² folgende Angaben:

  • Gesamtnutzfläche
  • Jährlicher Energieverbrauch für Wärme, Strom, Kälte und Warmwasser
  • Vorliegende Energieausweise

Ziel dieser Maßnahme ist es, Transparenz über den energetischen Zustand öffentlicher Gebäude zu schaffen und die Grundlage für weitere Effizienzmaßnahmen zu legen.

Gebäude

Gesamtnutzfläche
 in m²

Strom
(kWh)

Wärme
(kWh)

Kühlung
(kWh)

Warmwasser
(kWh)

Energieausweis

Gemeindeamt

524

8.898

62.905

-

-

Energieausweis Gemeindeamt

Volksschule

977

17.803

101.399

-

-

Energieausweis Volksschule

Kindergarten

519

8.061

70.416

-

-

Energieausweis Kindergarten