Inventarliste gemäß EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III)
Die Inventarliste nach der dritten EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III) stellt eine systematische Erfassung aller öffentlich zugänglichen Gebäude eines Landes oder einer Gemeinde dar. Sie muss bis spätestens 11. Oktober 2025 erstellt und veröffentlicht werden. Die Liste enthält für jedes Gebäude mit einer konditionierten Nutzfläche von über 250 m² folgende Angaben:
- Gesamtnutzfläche
- Jährlicher Energieverbrauch für Wärme, Strom, Kälte und Warmwasser
- Vorliegende Energieausweise
Ziel dieser Maßnahme ist es, Transparenz über den energetischen Zustand öffentlicher Gebäude zu schaffen und die Grundlage für weitere Effizienzmaßnahmen zu legen.