Eheschließung

Bitte mitbringen:

  • Amtlichen Lichtbildausweis

  • Staatsbürgerschaftsnachweis,

  • Heiratsurkunden von Vorehen,

  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades

  • Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)

  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder

  • Meldenachweise

  • (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)

  • Gerichtsbeschluss über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)

  • Einwilligung des gesetzlichen Vertreters

  • Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft

Zuständig