GIS-Gebührenbefreiung

Anträge liegen am Gemeindeamt auf!

Dem ausgefüllten Antrag ist auf JEDEN Fall in Kopie beizulegen:

  • Kopie Ihrer Meldebestätigung sowie Kopien der Meldebestätigungen aller im Haushalt lebenden Personen.
  • Aktuelle Nachweise über die Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen. Hierzu zählen auch Einkommen aus geringfügigen oder Teilzeitbeschäftigungen sowie Alimente.
  • Nachweis(e) zur Anspruchsgrundlage
  • Unterlagen zu den Einkommen
  • Unterlagen zu den abzugsfähigen Ausgaben

Zuständig