Anträge liegen am Gemeindeamt auf!
Dem ausgefüllten Antrag ist auf JEDEN Fall in Kopie beizulegen:
- Kopie Ihrer Meldebestätigung sowie Kopien der Meldebestätigungen aller im Haushalt lebenden Personen.
- Aktuelle Nachweise über die Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen. Hierzu zählen auch Einkommen aus geringfügigen oder Teilzeitbeschäftigungen sowie Alimente.
- Nachweis(e) zur Anspruchsgrundlage
- Unterlagen zu den Einkommen
- Unterlagen zu den abzugsfähigen Ausgaben