Für den Antrag:
- Mündlich: gebührenfrei
- Schriftlich: 14,30 Euro
- Elektronischer Antrag mit Bürgerkarte: gebührenfrei
Für die Ausstellung einer Meldebestätigung:
- Bundesgebühr: 14,30 Euro - Diese Gebühr entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte von der Antragstellerin/dem Antragsteller verschiedene Person oder Behörde gerichtet wird.
- Bundesverwaltungsabgabe:
- Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister (gibt nur die Meldung innerhalb der Gemeinde wieder): 2,10 Euro
- Meldebestätigung aus dem ZMR (bei der Meldebehörde oder online mit Bürgerkarte): 3 Euro