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Zuständigkeiten
Wahlkarten
Für die Ausübung des Wahlrechts im Ausland benötigen Sie eine Wahlkarte (= ein Kuvert mit Stimmzettel und Kandidatenliste). Als AuslandsösterreicherIn können Sie Ihre Wahlkarte über die österreichischen Vertretungsbehörden anfordern. Umfassende Informationen zur Ausstellung Ihrer Wahlkarte erteilt das Bundesministerium für Inneres.
Wenn Sie keine definitive Zustelladresse im Ausland bekannt geben können, so haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wahlkarte an ein im Ausland gelegenes Postamt übermitteln zu lassen. Sie können sofort nach Erhalt der Wahlkarte wählen und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.
Als weiteren Service für AuslandsösterreicherInnen haben die österreichischen Vertretungsbehörden nicht nur zu den Amtsstunden geöffnet! Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen die jeweilige Vertretungsbehörde im Ausland oder das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Anschriften finden Sie im Verzeichnis der österreichischen Vertretungen im Ausland.
Zuständig
Melanie Wakolbinger
(Bürgerservice)